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Dozent und Coach Augsburg, Landsberg

Outplacement FAQs: Kosten, Dauer Leistung, Umfang

Outplacement FAQs: Kosten, Dauer Leistung, Umfang

Häufig gestellte Fragen

Was kostet Outplacement?

Die Kosten für ein Outplacement Programm richten sich der Position des Mitarbeitenden (Fachkraft, Teamleitung, Bereichsleitung, Geschäftsführung) und nach dem gewünschten Umfang des Programms. Senden die Rahmendaten der Mitarbeitenden an mail@markus-moos.de - gerne erstelle ich ein unverbindliches Angebot für Sie.

Welchen Umfang hat Outplacement?

Führungskräfte erhalten eine umfangreiche Betreuung einschließlich inversem Headhunting und Begleitung durch die Probezeit. Gerne erstelle ich für Sie ein individuelles Angebot.
Bei Fachkräften richtet sich die Dauer nach dem gewählten Modul:

Basis:       3 Monate - 10 Stunden
Standard: 6 Monate - 20 Stunden
Premium: 9 Monate - 30 Stunden
Unlimited: Unbegrenzt - bis zur Aufnahme einer neuen Position. 

Wie kann ich sicherstellen, dass Mitarbeitende und Coach gut zusammenarbeiten?

Zunächst lernen sich Ihr Mitarbeitender und der Coach kennen. Erst wenn beide Seiten grünes Licht für den weiteren Beratungsprozess gegeben haben, wird das Honorar fällig. So schützen Sie Ihre Investition in das Outplacement.

Für welche Branchen eignet sich Outplacement?

Outplacement eignet sich für alle Branchen und alle Verantwortungsbereiche. Outplacement sichert Ihre Reputation und Arbeitgebermarke, gewährleistet Fairness im Trennungsprozess und verkürzt die Entscheidungsprozesse.



 


Welche Erfolge erzielt Outplacement?

Statistisch finden ca. 80–90 % der Teilnehmenden innerhalb von 6–9 Monaten eine neue berufliche Perspektive. Der Erfolg hängt auch von der Eigeninitiative der Klienten und der Marktsituation ab.

Ist eine Outplacement-Beratung auch remote möglich?

Ja, viele Beratungselemente können digital per Videokonferenz, E-Mail oder Online-Tools erfolgen. Dennoch wird für bestimmte Phasen ein persönliches Treffen empfohlen.

Was ist eine Transfergesellschaft?

Eine Transfergesellschaft (oder Auffanggesellschaft) ist staatlich gefördertes Instrument des Outplacement. Die Einrichtung einer Transfergesellschaft ist sinnvoll, wenn eine größere Zahl von Mitarbeitenden von einer Personalabbaumaßnahme betroffen sind. Während der Laufzeit, beziehen die Mitarbeitenden Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit in Höhe von 60 % (bei Kindergeldbezug 67 %) des letzten Nettogehalts. Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber in der Regel auf 80 % bis 85 % aufgestockt. Die Mitarbeitenden sind nicht arbeitslos und gewinnen Zeit für die berufliche Neuorientierung. Gleichzeitig findet intensives berufliches und persönliches  Coaching statt.
Träger von Transfergesellschaften benötigen eine Zulassung bei der Akkreditierungs- und Zulassungsstelle der Arbeitsvermittlung (AZAV). Seit vielen Jahren arbeite ich mit zertifizierten Transfergesellschaften zusammen. Bei Fragen senden Sie mir bitte eine E-Mail.

Welche Fördermittel können Selbstständige beantragen?

Falls ein Übergang in die Selbstständigkeit geplant ist, kann bei Agentur für Arbeit der Existenzgründungszuschuss beantragt werden Hierfür sind Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplans sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau erforderlich. Mit langjähriger Erfahrung in Existenzgründungsberatung begleite ich Ihre Mitarbeitenden bei Start in eine neue berufliche Existenz.

unverbindliches und kostenloses Angebot:
mail@markus-moos.de

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