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Dozent und Coach Augsburg, Landsberg

Blog zu Coaching und Karriere in der Region Augsburg und Landsberg

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Geheimcodes in Arbeitszeugnissen


Geheimcodes im Arbeitszeugnis

Ihr Recht auf ein faires Arbeitszeugnis

„Herr Maier war stets bemüht, unsere Erwartungen zu erfüllen.“
„Frau Schulze trug mit ihrer geselligen Art zu einem guten Betriebsklima bei“ und
„Herr Pfeiffer war um das Wohl der weiblichen Mitarbeiterinnen besonders bemüht.“

Die Dechiffrierung solcher Floskeln ist kein Geheimnis: Herr Maier hat nichts zustande gebracht, Frau Schulze war betrunken im Dienst und Herr Pfeiffer hat die Frauen belästigt. Da diese Codes bekannt sind, gibt es nun keine negativen Geheimcodes in Arbeitszeugnissen mehr??

Es gibt viele weitere Geheimcodes und sie sind bei Personalern nach wie vor leider sehr beliebt.

In meiner Tätigkeit als Coach begegne ich immer wieder subtilen Gemeinheiten der Personalabteilungen:

Selbstverständlichkeiten:
„Herr Pfeiffer kam mit dem gewöhnlichen Arbeitsanfall gut zurecht.“ Natürlich kommt ein Arbeitnehmer mit dem üblichen Arbeitsanfall gut zurecht. Die Botschaft lautet: Wenn es einmal etwas mehr zu tun gab, dann war Herr Pfeiffer überfordert. Ein klarer Fall von Nachtreten durch den Arbeitgeber.

Übertreibungen:
„Frau Schulze hat die an sie gestellten Erwartungen völlig und ganz erheblich übertroffen.“  Wenn der Arbeitgeber für seine hohen Erwartungen berüchtigt ist, das Zeugnis sonst eher mau ausfällt und das Arbeitsverhältnis nicht harmonisch endete, sollten hier die Alarmglocken klingeln. Im Klartext: Frau Schulze hat (aus Arbeitgebersicht) die Erwartungen nicht erfüllt. Aber nicht jede Übertreibung ist böse gemeint. Der Zusammenhang ist wichtig.

Überlange Selbstdarstellung des Arbeitgebers:
40 % des Textes sind Selbstdarstellung des Arbeitgebers und nur 60 % das eigentliche Zeugnis. Die Botschaft ist: Es gibt wenig Positives über den Arbeitnehmer zu berichten. Daher die lange Selbstdarstellung.
10 % - 15 % des Textes kann der Arbeitgeber für werbliche Zwecke verwenden. Vorsicht wenn es mehr ist.

Formfehler:
Uneinheitliche Schriftart, -farbe oder -größe.
Sonderzeichen anstatt ausgeschriebener Text, z. B. freundlich & hilfsbereit. Flecken oder Knicke im Papier.
Nicht das aktuelle Geschäftspapier.
Durch solche Formfehler drückt der Arbeitgeber seine nicht vorhandene Wertschätzung gegenüber dem Arbeitnehmer aus.

Gar kein Zeugnis:
Sie haben lange Jahre für ein Unternehmen gearbeitet. Auch auf mehrfaches Nachfragen erhalten Sie kein Arbeitszeugnis. Mancher Arbeitgeber ist sich auch dafür nicht zu schade.


Was tun?
Wenn Sie betroffen sind: Erst mal ruhig bleiben. Sie haben Anspruch auf ein positives und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Bei der Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche (nicht nur beim Arbeitszeugnis!) stehen Ihnen die Rechtsantragsstellen der Arbeitsgerichte kostenlos zur Verfügung:

„Bei jedem Arbeitsgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Lage sind, selbständig Anträge bei Gericht formgerecht einzureichen und die anwaltliche Hilfe nicht in Anspruch nehmen wollen. Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenlos… Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf und leistet Formulierungshilfe. Sie unterstützt die Bürgerinnen und Bürger dabei, prozessual ordnungsgemäße Anträge zu stellen… (http://www.arbg-stuttgart.de/pb/,Lde/Rechtsantragstelle).   


Bedauerlicherweise werden solche Geheimcodes gerne Menschen ins Zeugnis gedrückt, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Sie sind oft weder mit den Vieldeutigkeiten der deutschen Sprache, noch mit ihren persönlichen Rechtsansprüchen vertraut. Wer Freunde und Bekannte mit Migrationshintergrund hat, die einfach keinen Job finden: Ein Blick in die Arbeitszeugnisse kann da helfen.

Als Job Coach prüfe ich sehr gerne Ihre Arbeitszeugnisse auf versteckte Geheimcodes.